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Dabei spielt es keine Rolle ob die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater oder im Unternehmen erstellt wird. Wichtig ist, dass die zu automatisierenden Abläufe sicher, schnell und GoBD konform vonstatten gehen.
In unserem Buchhaltungprogramm gibt es viele Möglichkeiten, bestimmte Arbeitsabläufe zu automatisieren. Das beginnt bei Importroutinen und endet bei der automatisierten Erkennung und Verbuchung von Fibu-Belegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur eine Schnittstellendatei für den Rechnungseingang oder Rechnungsausgang verarbeiten möchten oder die gesamte Buchhaltung per Schnittstelle von einem anderen Mandanten importieren.
Automatisierung heißt auch, Kontoauszüge, Bankbelege, Stammdaten, Debitoren, Kreditoren sowie Belege usw. zu verarbeiten. Es muss nicht sein, dass der Sachbearbeiter der Finanzbuchhaltung immer wieder diese stupiden und gleichen Arbeitsschritte manuell ausführt.
Die Rationalisierung der Buchhaltung in der Steuerkanzlei bzw. im Unternehmen sollte mit den heute technischen Möglichkeiten auf alle Fälle die treibende Kraft sein. Jeder nicht manuelle Schritt in der Finanzbuchhaltung heißt mehr Sicherheit und Vereinfachung. Das muss vom einzelnen Beleg bis zur digitalen Auswertung des Mandanten das Ziel sein. Nur so wird es der Steuerkanzlei der Zukunft gelingen, sich am Markt zu behaupten und die Leistungen, die das Mandat an die Steuerkanzlei bindet, zu realisieren.
Die Größe des Unternehmens spielt eine untergeordnete Rolle. Egal ob für Kleinbetrieb, Mittelständler oder Großunternehmen. Im Rahmen der Vereinfachung müssen alle technisch sinnvollen und machbaren Szenarien herangezogen werden. Die Anforderungen an die Mitarbeiter müssen von der Automatik abgelöst werden. Nur dann ist der Weg frei, um zusätzliche Leistungen, wie betriebswirtschaftliche Beratung, Controlling, Planung usw. einzuführen.