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Versicherungsleistungen, Jahresgebühren für Behörden und Vereine, Miet-, Zins-, Beitrags- oder Provisionsvorauszahlungen, Kraftfahrzeugsteuer, Geldbeschaffungskosten uvm. werden immer häufiger über die aktive Rechnungsabgrenzung gebucht. Ähnlich verhält es sich für die passive Rechnungsabgrenzung. Die Verbuchung als solches stellt keine große Herausforderung für den Steuerberater, Buchhalter oder Unternehmer dar. Auch die Berechnung der abzugrenzenden Monate und die Aufteilung der Summe ist kein Problem. Dies lässt sich in vielen Fällen bequem mit Rechenmaschine, Block und Stift umsetzen - keine sehr moderne Arbeitsweise.
Viele Buchhaltungssysteme arbeiten mit sogenannten Vorläufen, in die nur Buchungen mit bestimmten Perioden oder Zeiträumen verarbeitet werden können. In der Finanzbuchhaltung ist das nicht der Fall. Hier steht Ihnen die Finanzbuchhaltung permanent ohne Vorläufe zur Verfügung. Ist jetzt ein bestimmter Vorlauf definiert, können Sie hier nicht ohne Weiteres einfach die Monate für die Rechnungsabgrenzung buchen. Vorläufe müssen neu angelegt, ggf. abgeschlossen oder verarbeitet werden, damit die Buchhaltung später den GoBD entspricht.
Mitarbeiter müssen jetzt wieder gelbe Zettel anlegen, Excel bemühen oder sich die Informationen anderweitig speichern, damit die restliche Aufteilung nicht vergessen wird. Ganz zu schweigen von den Buchungen für das kommende Wirtschaftsjahr.
In der Finanzbuchhaltung gibt es die Funktion Rechnungsabgrenzung, die dieses Problem mit einfachen, aber effektiven Mitteln löst. Buchen Sie einfach den Gesamtbetrag der Rechnung komplett ein. Markieren Sie die Buchung und rufen Sie die Funktion „aktive oder passive Rechnungsabgrenzung“ auf. Über die Eingabe der Gesamtlaufzeit und der Restlaufzeit im Wirtschaftsjahr, werden die Monate ermittelt. Steuern Sie ihren individuellen Buchungstext dazu und schicken Sie die Buchung auf die Reise.
Automatisch werden für die restlichen, in diesem Wirtschaftsjahr möglichen Monate, die Buchungen erzeugt. Das Gleiche gilt für das darauf folgende Jahr. Entweder sofort oder spätestens mit dem Jahreswechsel in den neuen Zeitraum stehen die Rechnungsab-grenzungsbuchungen in der Finanzbuchhaltung zur Verfügung.
Farblich markiert sieht der Mitarbeiter im Steuerbüro, im Buchhaltungsservice oder direkt im Unternehmen sofort die entsprechenden Buchungen. Weitere Arbeiten im Falle der Rechnungsabgrenzung sind nicht mehr nötig.
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